EU-Führerschein 2025: Europaweite Änderungen …

Reform der EU-Führerschein-Regeln 

Die EU hat sich in Brüssel auf neue Führerscheinregeln geeinigt, die die EU-Führerscheinrichtlinie aktualisiert (Pressemitteilung des Europ. Parlaments, 25.03.2025).
Vorab: Explizit neue Regeln für motorisierte Zweiradfahrer gibt es nicht.
 

Eingeführt wird demnach:

Digitaler Führerschein

Ein einheitlicher, digitaler Führerschein für alle EU-Mitgleidsstaaten, verfügbar auf dem Smartphone über eine EU-weite digitale Brieftasche (EU e-Wallet), soll zum neuen Standard in der EU werden.

Gültigkeit von Führerscheinen
Der digitale sowie der physische Führerschein werden für Pkw und Motorräder 15 Jahre gültig sein. Es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet, dann ist er nur 10 Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig. Die EU-Länder dürfen die Gültigkeit des Führerscheins älterer Fahrer (im Alter von 65 Jahren und älter) jedoch verkürzen.

Zwei Jahre Probezeit für Fahranfänger, Alkoholgrenze
Erstmals werden EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger vorsehen. Auch unterliegen „neue Fahrer“ strengeren Regeln und Sanktionen bei Alkohol und Drogen am Steuer sowie bei Missachtung der Gurtpflicht oder der Nichtnutzung von Kinderrückhaltesystemen.

Schulung zur Handynutzung und zum Fahren unter gefährlichen Bedingungen
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Fahrer und Fahrerinnen künftig über sichere Handynutzung am Steuer unterrichtet werden.

Senkung des Mindestalters für Berufskraftfahrer, Einführung von Begleitfahrern
Es wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt.
UND: EU-Staaten dürfen 17-Jährigen das Fahren eines LKW oder Transporters erlauben – aber nur auf ihrem eigenen Staatsgebiet und nur in Begleitung einer erfahrenen Begleitung. 

Nicht beschlossen:

Erst einmal eine Absage erteilt wurde für die Neuregelung von verbindlichen Gesundheitschecks zum Führerscheinerhalt ab einem bestimmten Alter. Allerdings haben die EU-Länder weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Untersuchungen vorzuschreiben.

Bild: Ralph / Pixabay
Bild: Robert Fotograf / Pixabay
Polizist auf dem Motorrad fahrend
Bild: Tomek / Pixabay
Bild: Markus Spiske / Pixabay
Wie geht es weiter?

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit – Ausnahme ist der digitale Führerschein – , um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

Fahrverbote gelten zukünftig EU-weit

EU-Parlament, -Rat und -Kommission hat sich darauf geeinigt hat, dass Fahrverbote grenzüberschreitend in allen EU-Staaten gelten.
Das bedeutet:
  • Fahrverbote aus dem EU-Ausland gelten dann auch in Deutschland, Österreich …
  • Betrifft Führerschein-Maßnahmen ab mindestens drei Monaten
  • Es geht um Geschwindigkeitsverstöße sowie Alkohol- und Drogenfahrten
Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.
 
UND SONST?
Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden.
  • Der graue oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.
  • Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026.

Gut zusammengefasste Informationen in einer Broschüre des ADAC: Führerscheinumtausch (PDF).

Bild: Wilfried Pohnke / Pixabay
?? Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen ??

Mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners kann man dies Online einfach herausfinden!

Hinweis: Bilder von Pixabay (Gundula Vogel, Ralph, Robert Fotograf, Tomek, Wilfried Pohnke (Titelbild))

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