Italien hat sein Strassenverkehrsgesetz überarbeitet (14.12.2024). Nun sind auf Autobahnen und Schnellstrassen Motorräder und Roller mit 125 ccm erlaubt – sofern der Fahrer 18 ist.
Statt bisher 150ccm Hubraum, müssen nun Motorräder oder Roller mit Verbrennungsmotor noch einen Hubraum von 120ccm vorweisen, um auf der Autostrada oder Schnellstraßen fahren zu dürfen.
Auch für elektisch betriebene Zweiräder wurde dies gesenkt – statt bisher 11 kW Leistung, ist dies nun 6 kW.
Zudem gelten u.a. folgende weitere Neuerungen:
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