Neu: Vespas & Motorräder mit 125ccm auf Autobahnen in Italien erlaubt!

Strassenverkehrsgesetz in Italien aktualisiert (14.12.2024):
Mindest-Hubraum für Motorrad / Roller auf 120 ccm gesenkt.

Bisher lag das Hubraum Minimum bei 150 ccm (Schild); nun ist es 120 ccm
Ministero dei Lavori Pubblici Vectorization
Schild mit Angaben von Tempolimit Italien mit Blick in ein Tal und See

Italien hat sein Strassenverkehrsgesetz überarbeitet (14.12.2024). Nun sind auf Autobahnen und Schnellstrassen Motorräder und Roller mit 125 ccm erlaubt – sofern der Fahrer 18 ist.

Statt bisher 150ccm Hubraum, müssen nun Motorräder oder Roller mit Verbrennungsmotor noch einen Hubraum von 120ccm vorweisen, um auf der Autostrada oder Schnellstraßen fahren zu dürfen.
Auch für elektisch betriebene Zweiräder wurde dies gesenkt – statt bisher 11 kW Leistung, ist dies nun 6 kW.

Zudem gelten u.a. folgende weitere Neuerungen:

  • Explizites Wheelieverbot mit Androhung der Beschlagnahmung des Motorrads bis 60 Tage.
  • Verbot des Gebrauchs eines Mobiltelefons am Steuer; dafür wird bei erstmaligem Vergehen ein Bussgeld von 250 bis 1000 Euro angedroht.
  • Höhere Strafen für Alkohol: In Italien liegt die Promillegrenze wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Wer auch nur etwas mehr intus hat, riskiert fast 2.200 Euro Bußgeld und sechs Monate  Führerschein-Entzug. Bei mehr als 0,8 Promille wird es deutlich teurer, bei mehr als 1,5 Promille drohen sogar sechs Monate Gefängnis.
  • 1,50 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern.
  • E-Scooter: Wer ohne Helm durch die Gegend rollt, ist mit 50 Euro dabei. Noch mehr kostet es, wenn Blinker, Bremslichter oder Nummernschild fehlen – auch bei gemieteten Rollern. 

Weitere Informationen und Quellen:

Die wichtigsten Verkehrsregeln und die Bussgelder in Italien sind auf folgenden Websites übersichtlich zusammengestellt.

Generelle Informationen:

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