StVO

Neu: Vespas & Motorräder mit 125ccm auf Autobahnen in Italien erlaubt!

Strassenverkehrsgesetz in Italien aktualisiert (14.12.2024):
Mindest-Hubraum für Motorrad / Roller auf 120 ccm gesenkt.

Bisher lag das Hubraum Minimum bei 150 ccm (Schild); nun ist es 120 ccm
Ministero dei Lavori Pubblici Vectorization
Schild mit Angaben von Tempolimit Italien mit Blick in ein Tal und See

Italien hat sein Strassenverkehrsgesetz überarbeitet (14.12.2024). Nun sind auf Autobahnen und Schnellstrassen Motorräder und Roller mit 125 ccm erlaubt – sofern der Fahrer 18 ist.

Statt bisher 150ccm Hubraum, müssen nun Motorräder oder Roller mit Verbrennungsmotor noch einen Hubraum von 120ccm vorweisen, um auf der Autostrada oder Schnellstraßen fahren zu dürfen.
Auch für elektisch betriebene Zweiräder wurde dies gesenkt – statt bisher 11 kW Leistung, ist dies nun 6 kW.

Zudem gelten u.a. folgende weitere Neuerungen:

  • Explizites Wheelieverbot mit Androhung der Beschlagnahmung des Motorrads bis 60 Tage.
  • Verbot des Gebrauchs eines Mobiltelefons am Steuer; dafür wird bei erstmaligem Vergehen ein Bussgeld von 250 bis 1000 Euro angedroht.
  • Höhere Strafen für Alkohol: In Italien liegt die Promillegrenze wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Wer auch nur etwas mehr intus hat, riskiert fast 2.200 Euro Bußgeld und sechs Monate  Führerschein-Entzug. Bei mehr als 0,8 Promille wird es deutlich teurer, bei mehr als 1,5 Promille drohen sogar sechs Monate Gefängnis.
  • 1,50 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern.
  • E-Scooter: Wer ohne Helm durch die Gegend rollt, ist mit 50 Euro dabei. Noch mehr kostet es, wenn Blinker, Bremslichter oder Nummernschild fehlen – auch bei gemieteten Rollern. 

Weitere Informationen und Quellen:

Die wichtigsten Verkehrsregeln und die Bussgelder in Italien sind auf folgenden Websites übersichtlich zusammengestellt.

Generelle Informationen:

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Verkehrsschilder – Schon einmal gesehen?!

Vielzahl an Schildern regeln den Verkehr in Deutschland (§45 StVO).

Schild Vorsicht Krötenwanderung
verkehrszeichen 1010-71 Pkw oder Kraftraeder mit Beiwagen-die mit mindestens 3 personen besetzt sind gemaess stvo
Nicht nur der Verkehr auf den Straßen nimmt seit Jahren zu – auch die Anzahl der Verkehrzeichen vermehrt sich rasant. Aktuell sind es über 400 Verkehrzeichen in Deutschland – laut §45  Straßenverkehrsordnung (StVO)!
 
Was (meine persönliche Meinung) früher mit Tolaranz, Rücksicht und Menschenverstand des einzelnen Verkehrsteilnehmer gelöst wurde, wird oder muss heute scheinbar mit immer weiteren Schildern mit Geboten, Verboten und sonstigen Hinweisen gesteuert werden.
 
Gerade für Zweiradfahrer, die sich gerade im Stadtgebiet doppelt umsichtig verhalten müssen, bedeutet dies zusätzliche Konzentration und Aufmerksamkeit. Und wenn man einmal eines dann in der Schilderflut übersieht, drohen immer höhere Bussgelder…

NEU auf Autobahnen in Italien:

Italien hat sein Strassenverkehrsgesetz überarbeitet (14.12.2024).
Nun sind auf Autobahnen und Schnellstrassen Motorräder und Roller mit 125 ccm erlaubt – sofern der Fahrer 18 ist. Statt bisher 150 ccm Hubraum, müssen nun Motorräder oder Roller mit Verbrennungsmotor noch einen Hubraum von 120 ccm vorweisen.

Weitere Informationen (Bericht).

Italienische Fahne im Wind wehend am Strand
Aber was bedeuten diese Schilder eigentlich? Gerade einige neuere Schilder?
Seit dem 09.11.2021 gibt es in Deutschland die „Novelle der Straßenverkehrsordnung“. Darin kamen (neben höheren Strafen / Bussgelder) weitere neue Verkehrsschilder hinzu, die den Verkehr regeln sollen.
Darunter beispielsweise das Schild für vorberechtigtes Parken von Carsharing Fahrzeugen, der Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer oder auch die Verkehrszeichen für Radschnellwege und Fahrradzonen sowie Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder.
Und speziell für motorisierte Zweiradfahrer?
Auch neue, spezielle Verkehrszeichen für Zweiradfahrer mit & ohne Motor
Ein besonders „interessantes“ Verkehrszeichen, was man vermehrt sieht, ist das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge (Zeichen Zeichen 277.1)Damit dürfen weder PKWs, LKWs, Busse noch Krafträder mit Beiwagen ein Motorrad, Motorroller oder Fahrrad überholen.
Auch werden für Elektrofahrzeuge, Lastenfahrräder und eBikes gibt es Verbotsschilder und Zusatzzeichen.
An speziellen Ampel mit „Grünpfeil“ dürfen nun auch Radfahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen.
Zeichen 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen
Zeichen 277.1
Zeichen 21: Grünpfeil Beschränkung auf Radverkehr
Zeichen 277.1
Elektrofahrzeuge freie Durchfahrt
Zeichen 1022-13 E-Bikes frei
e-Bikes freie Durchfahrt

Verkehrszeichen in Deutschland (§ 45 StVO)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält über 400 Verkehrsschilder in Deutschland, die den Straßenverkehr beinflussen und regeln. Verkehrszeichen können Verkehrsschilder, aber auch Markierungen auf der Fahrbahn bzw. im Straßenbereich sein. Die StVO unterscheidet die Schilder in folgende Bereiche:

  • Gefahrzeichen
  • Vorschriftzeichen
  • Richtzeichen
  • Verkehrseinrichtungen (= Verkehrs- und Verhaltensregeln z. B. Sperr- und Leitpfosten sowie Schranke)
  • Sonderschilder
  • Zusatzzeichen

Weitere Informationen zu §45 StVO.
Übersicht der Verkehrzeichen in einer Broschüre des ADHS Verkehrszeichen in Deutschland“.

Bussgeldkatalog 2025 – bei gängigen Verkehrszeichen der StVO: 

Hinweis Smartphone: Zur besseren Ansicht der Tabelle – bitte das Smartphone im Querformat nutzen.

VerstoßBußgeldBußgeld inkl. GebührenPunkteFahrverbot
Stoppschild missachtet10 €38,50 €
… mit Gefährdung70 €98,50 €1
Vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet10 €38,50 €
… mit Gefährdung15 €43,50 €
Einbahnstraßenzeichen missachtet25 €53,50 €
Verbot der Einfahrt missachtet25 €53,50 €
Verbot zu Wenden missachtet20 €48,50 €
… mit Gefährdung30 €58,50 €

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrszeichen/#tabelle

Weitere Informationen zu Bußgeldern und Verwarnungen: Bußgeldkatalog Motorrad – StVO & StVZO

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