vespa gts 300

Neu: Vespas & Motorräder mit 125ccm auf Autobahnen in Italien erlaubt!

Strassenverkehrsgesetz in Italien aktualisiert (14.12.2024):
Mindest-Hubraum für Motorrad / Roller auf 120 ccm gesenkt.

Bisher lag das Hubraum Minimum bei 150 ccm (Schild); nun ist es 120 ccm
Ministero dei Lavori Pubblici Vectorization
Schild mit Angaben von Tempolimit Italien mit Blick in ein Tal und See

Italien hat sein Strassenverkehrsgesetz überarbeitet (14.12.2024). Nun sind auf Autobahnen und Schnellstrassen Motorräder und Roller mit 125 ccm erlaubt – sofern der Fahrer 18 ist.

Statt bisher 150ccm Hubraum, müssen nun Motorräder oder Roller mit Verbrennungsmotor noch einen Hubraum von 120ccm vorweisen, um auf der Autostrada oder Schnellstraßen fahren zu dürfen.
Auch für elektisch betriebene Zweiräder wurde dies gesenkt – statt bisher 11 kW Leistung, ist dies nun 6 kW.

Zudem gelten u.a. folgende weitere Neuerungen:

  • Explizites Wheelieverbot mit Androhung der Beschlagnahmung des Motorrads bis 60 Tage.
  • Verbot des Gebrauchs eines Mobiltelefons am Steuer; dafür wird bei erstmaligem Vergehen ein Bussgeld von 250 bis 1000 Euro angedroht.
  • Höhere Strafen für Alkohol: In Italien liegt die Promillegrenze wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Wer auch nur etwas mehr intus hat, riskiert fast 2.200 Euro Bußgeld und sechs Monate  Führerschein-Entzug. Bei mehr als 0,8 Promille wird es deutlich teurer, bei mehr als 1,5 Promille drohen sogar sechs Monate Gefängnis.
  • 1,50 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern.
  • E-Scooter: Wer ohne Helm durch die Gegend rollt, ist mit 50 Euro dabei. Noch mehr kostet es, wenn Blinker, Bremslichter oder Nummernschild fehlen – auch bei gemieteten Rollern. 

Weitere Informationen und Quellen:

Die wichtigsten Verkehrsregeln und die Bussgelder in Italien sind auf folgenden Websites übersichtlich zusammengestellt.

Generelle Informationen:

LIFE IS A BEAUTIFUL RIDE

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EU-Führerschein 2025: Europaweite Änderungen …

Reform der EU-Führerschein-Regeln 

Die EU hat sich in Brüssel auf neue Führerscheinregeln geeinigt, die die EU-Führerscheinrichtlinie aktualisiert (Pressemitteilung des Europ. Parlaments, 25.03.2025).
Vorab: Explizit neue Regeln für motorisierte Zweiradfahrer gibt es nicht.
 

Eingeführt wird demnach:

Digitaler Führerschein

Ein einheitlicher, digitaler Führerschein für alle EU-Mitgleidsstaaten, verfügbar auf dem Smartphone über eine EU-weite digitale Brieftasche (EU e-Wallet), soll zum neuen Standard in der EU werden.

Gültigkeit von Führerscheinen
Der digitale sowie der physische Führerschein werden für Pkw und Motorräder 15 Jahre gültig sein. Es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet, dann ist er nur 10 Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig. Die EU-Länder dürfen die Gültigkeit des Führerscheins älterer Fahrer (im Alter von 65 Jahren und älter) jedoch verkürzen.

Zwei Jahre Probezeit für Fahranfänger, Alkoholgrenze
Erstmals werden EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger vorsehen. Auch unterliegen „neue Fahrer“ strengeren Regeln und Sanktionen bei Alkohol und Drogen am Steuer sowie bei Missachtung der Gurtpflicht oder der Nichtnutzung von Kinderrückhaltesystemen.

Schulung zur Handynutzung und zum Fahren unter gefährlichen Bedingungen
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Fahrer und Fahrerinnen künftig über sichere Handynutzung am Steuer unterrichtet werden.

Senkung des Mindestalters für Berufskraftfahrer, Einführung von Begleitfahrern
Es wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt.
UND: EU-Staaten dürfen 17-Jährigen das Fahren eines LKW oder Transporters erlauben – aber nur auf ihrem eigenen Staatsgebiet und nur in Begleitung einer erfahrenen Begleitung. 

Nicht beschlossen:

Erst einmal eine Absage erteilt wurde für die Neuregelung von verbindlichen Gesundheitschecks zum Führerscheinerhalt ab einem bestimmten Alter. Allerdings haben die EU-Länder weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Untersuchungen vorzuschreiben.

Bild: Ralph / Pixabay
Bild: Robert Fotograf / Pixabay
Polizist auf dem Motorrad fahrend
Bild: Tomek / Pixabay
Bild: Markus Spiske / Pixabay
Wie geht es weiter?

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit – Ausnahme ist der digitale Führerschein – , um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

Fahrverbote gelten zukünftig EU-weit

EU-Parlament, -Rat und -Kommission hat sich darauf geeinigt hat, dass Fahrverbote grenzüberschreitend in allen EU-Staaten gelten.
Das bedeutet:
  • Fahrverbote aus dem EU-Ausland gelten dann auch in Deutschland, Österreich …
  • Betrifft Führerschein-Maßnahmen ab mindestens drei Monaten
  • Es geht um Geschwindigkeitsverstöße sowie Alkohol- und Drogenfahrten
Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen.
 
UND SONST?
Alle Führerscheine der Klasse 3 müssen getauscht werden.
  • Der graue oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 muss bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden.
  • Verpflichtender Umtausch für alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2026.

Gut zusammengefasste Informationen in einer Broschüre des ADAC: Führerscheinumtausch (PDF).

Bild: Wilfried Pohnke / Pixabay
?? Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen ??

Mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners kann man dies Online einfach herausfinden!

Hinweis: Bilder von Pixabay (Gundula Vogel, Ralph, Robert Fotograf, Tomek, Wilfried Pohnke (Titelbild))

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Verkehrsschilder – Schon einmal gesehen?!

Vielzahl an Schildern regeln den Verkehr in Deutschland (§45 StVO).

Schild Vorsicht Krötenwanderung
verkehrszeichen 1010-71 Pkw oder Kraftraeder mit Beiwagen-die mit mindestens 3 personen besetzt sind gemaess stvo
Nicht nur der Verkehr auf den Straßen nimmt seit Jahren zu – auch die Anzahl der Verkehrzeichen vermehrt sich rasant. Aktuell sind es über 400 Verkehrzeichen in Deutschland – laut §45  Straßenverkehrsordnung (StVO)!
 
Was (meine persönliche Meinung) früher mit Tolaranz, Rücksicht und Menschenverstand des einzelnen Verkehrsteilnehmer gelöst wurde, wird oder muss heute scheinbar mit immer weiteren Schildern mit Geboten, Verboten und sonstigen Hinweisen gesteuert werden.
 
Gerade für Zweiradfahrer, die sich gerade im Stadtgebiet doppelt umsichtig verhalten müssen, bedeutet dies zusätzliche Konzentration und Aufmerksamkeit. Und wenn man einmal eines dann in der Schilderflut übersieht, drohen immer höhere Bussgelder…

NEU auf Autobahnen in Italien:

Italien hat sein Strassenverkehrsgesetz überarbeitet (14.12.2024).
Nun sind auf Autobahnen und Schnellstrassen Motorräder und Roller mit 125 ccm erlaubt – sofern der Fahrer 18 ist. Statt bisher 150 ccm Hubraum, müssen nun Motorräder oder Roller mit Verbrennungsmotor noch einen Hubraum von 120 ccm vorweisen.

Weitere Informationen (Bericht).

Italienische Fahne im Wind wehend am Strand
Aber was bedeuten diese Schilder eigentlich? Gerade einige neuere Schilder?
Seit dem 09.11.2021 gibt es in Deutschland die „Novelle der Straßenverkehrsordnung“. Darin kamen (neben höheren Strafen / Bussgelder) weitere neue Verkehrsschilder hinzu, die den Verkehr regeln sollen.
Darunter beispielsweise das Schild für vorberechtigtes Parken von Carsharing Fahrzeugen, der Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer oder auch die Verkehrszeichen für Radschnellwege und Fahrradzonen sowie Parkflächen und Ladezonen für Lastenfahrräder.
Und speziell für motorisierte Zweiradfahrer?
Auch neue, spezielle Verkehrszeichen für Zweiradfahrer mit & ohne Motor
Ein besonders „interessantes“ Verkehrszeichen, was man vermehrt sieht, ist das Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge (Zeichen Zeichen 277.1)Damit dürfen weder PKWs, LKWs, Busse noch Krafträder mit Beiwagen ein Motorrad, Motorroller oder Fahrrad überholen.
Auch werden für Elektrofahrzeuge, Lastenfahrräder und eBikes gibt es Verbotsschilder und Zusatzzeichen.
An speziellen Ampel mit „Grünpfeil“ dürfen nun auch Radfahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen.
Zeichen 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen
Zeichen 277.1
Zeichen 21: Grünpfeil Beschränkung auf Radverkehr
Zeichen 277.1
Elektrofahrzeuge freie Durchfahrt
Zeichen 1022-13 E-Bikes frei
e-Bikes freie Durchfahrt

Verkehrszeichen in Deutschland (§ 45 StVO)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält über 400 Verkehrsschilder in Deutschland, die den Straßenverkehr beinflussen und regeln. Verkehrszeichen können Verkehrsschilder, aber auch Markierungen auf der Fahrbahn bzw. im Straßenbereich sein. Die StVO unterscheidet die Schilder in folgende Bereiche:

  • Gefahrzeichen
  • Vorschriftzeichen
  • Richtzeichen
  • Verkehrseinrichtungen (= Verkehrs- und Verhaltensregeln z. B. Sperr- und Leitpfosten sowie Schranke)
  • Sonderschilder
  • Zusatzzeichen

Weitere Informationen zu §45 StVO.
Übersicht der Verkehrzeichen in einer Broschüre des ADHS Verkehrszeichen in Deutschland“.

Bussgeldkatalog 2025 – bei gängigen Verkehrszeichen der StVO: 

Hinweis Smartphone: Zur besseren Ansicht der Tabelle – bitte das Smartphone im Querformat nutzen.

VerstoßBußgeldBußgeld inkl. GebührenPunkteFahrverbot
Stoppschild missachtet10 €38,50 €
… mit Gefährdung70 €98,50 €1
Vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet10 €38,50 €
… mit Gefährdung15 €43,50 €
Einbahnstraßenzeichen missachtet25 €53,50 €
Verbot der Einfahrt missachtet25 €53,50 €
Verbot zu Wenden missachtet20 €48,50 €
… mit Gefährdung30 €58,50 €

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrszeichen/#tabelle

Weitere Informationen zu Bußgeldern und Verwarnungen: Bußgeldkatalog Motorrad – StVO & StVZO

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Protektoren und / oder Airbag – für bestmöglichen Schutz

Funktionsweise und Tipps zu Protektoren und Airbags

Für das Vespa Fahren ist es von entscheidender Bedeutung, die richtige Schutzkleidung zu tragen, um sich vor Verletzungen zu schützen. Vespa Fahrer haben beim Unfall oft schwerwiegendere Folgen als für Autofahrer. Autofahrer sind beim Aufprall auf Fahrzeuge etc. dank „Fahrgastzelle“ und zahlreicher Airbags sehr gut geschützt. Dieser Schutz und eine „Knautschzone“ fehlen dem Vespa Fahrer. 
Protektoren sind das Rückgrat der Schutzkleidung für Motorradfahrer

Protektoren oder zunehmend auch Airbags in Westen / Jacken bieten gutem Schutz und können schwere Verletzungen verhindern oder deren Ausmaß reduzieren. Sie absorbieren den Aufprall, verteilen die Aufprallenergie und schützen empfindliche Körperbereiche wie Wirbelsäule, Gelenke und Organe.

  • Was funktionieren Protektoren? Welche Arten und Unterschiede gibt es?
  • Worauf sollte man bei Protektoren und Airbags achten?
  • Wie funktionieren Airbags? Welche Arten und Unterschiede gibt es?

Rückenprotektoren

Der Rückenprotektor ist ähnlich zum Schildkrötenpanzer. Während die Schildkröte schwer an ihrem „Panzer“ zu tragen haben, sind Rückenprotektoren leicht und vereinen Aufprallschutz mit gutem Tragekomfort.

Motorradjacken, die nicht von Haus aus einen Rückenprotektor mitbringen, sind meist für seinen Einsatz schon vorbereitet. So muss man nur die  Rückentasche mit einem geprüften Einschubprotektor in passender Größe „füllen“.

Ein Protektor sollte die Vorgaben die DIN EN 1621-1 (Gelenkprotektoren) oder EN 1621-2 (Rückenprotektoren) erfüllen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, vor dem Kauf auf die CE-Kennung zu achten.

Tipps für die Auswahl:
  1. Darauf achten, dass der Rückenprotektor nach der Norm EN 1621-2 (Rückenprotektor Motorrad) geprüft ist. Es gibt Protektoren in zwei unterschiedlichen Schutzklassen. Protektoren der Schutzklasse 2 sind wegen der besseren Dämpfung den nur noch selten angebotenen Klasse-1-Protektoren vorzuziehen.
  2. Separat anzulegende Protektoren werden in unterschiedlichen Größen angeboten. Messen Sie daher vorab Ihren Taillen-Schulter-Abstand (Abstand zwischen der höchsten Stelle der Hüfte, das ist die Verbindung der beiden Beckenkämme, bis zum Punkt an dem Schultern und Hals zusammentreffen).
  3. Anprobe sollte mit der eigenen Jacke oder Kombi erfolgen, um festzustellen, ob der Rückenschutz sich mit der Oberbekleidung hinsichtlich Trageverhalten und Passform verträgt.
    Quelle (ifz)

Airbagssyssteme:

Bei den Zusammenstößen schützen Airbag-Jacken oder Airbag-Westen den Fahrer vor allem im Brust- und Rückenbereich und bieten daher ein großes Schutzpotenzial. Laut Tests wohl sogar mit Vorteilen gegenüber konventionellen Protektoren in althergebrachter Protektorenjacke. Vor allem der Schutzbereich am Rumpf ist wohl größer als bei den üblichen Motorradkombis.

Laut Institut für Zweiradsicherheit (ifz)  sind viele Airbag-Systeme mittlerweile ausgereift. Hersteller wie Alpinestars, Dainese oder Helite bieten Produkte zum Drüber- oder Drunterziehen an. Unterschiede gibt es bei der Anzahl den zu schützenden Bereichen und Kammern sowie die Art der Auslösung.

Wie funktioniert der Airbag?
Die neue Systeme blasen Luftkissen elektronisch gesteuert auf – im Gegensatz zu mechanisch, bei denen eine Reißleine des Systems am Fahrzeug befestigt wird. Die Reißleine löst den Airbag von Helite ab einer Zugkraft von 30 kg aus.
Der elektronische Airbag misst Bewegungen mehrfach in der Sekunde (GPS) und erkennt gefährliche Situationen mittels Sensorik – löst in Millisekunden dann entsprechend aus.

Wenn sich die Weste in einer  gefährlichen Fahrsituation öffnet, kann man diese wiederverwenden, wenn die Weste schadensfrei ist. Die Kapsel für die CO2-Zufuhr und die Reißleine können nachgekauft und ersetzt werden. Bei einzelnen System muss der Airbag auch zum Hersteller gesendet werden.

Mechanisches Airbag System

  • Die mechanische Reißleine des Systems wird am Motorrad befestigt
  • Immer betriebsbereit die Vorrichtung muss nicht aufgeladen werden.
  • Findet vorrangig bei Westen Einsatz

Hersteller beispielsweise Helite, Held

Elektronisches Airbag System

  • Airbag wird elektronisch ausgelöst und aufgeblasen
  • Eine Installation am Motorrad ist nicht nötig
  • Das System funktioniert über GPS-System sowie Algorithmus
  • Die Vorrichtung muss regelmäßig geladen werden.

Hersteller u.a. In&Motion, die Kleidung beispielsweise von Dainese, Alpinestars, Held ausrüsten

Weitere Erklärungen, Tipps und Tests:

Hilfreiche und verständliche Informationen zu Airbags findet man u.a. bei ifz – Airbagsystem für Motorradfahrende.
Tests von Motorrad-Airbags hat u.a. der ADAC durchgeführt – ADAC Test: Airbag-Westen für Motorradfahrer

In&Motion Airbags – Tech saves lives
Das In&motion Airbag System ist aktuell das einzige System, das mit der Zeit intelligenter wird. Angetrieben durch eine Vielzahl von Sensoren, GPS und leistungsstarken Algorithmen bietet das In&motion Airbagsystem unvergleichlichen Schutz und Sicherheit.
Das System wird auch von vielen Motorrad-Rennfahrern eingesetzt und hat sich bei Rennen auf der Rennstrecke bewährt (Infos zu Airbags für Wettkämpfe).
Das Airbag System von ist beispielsweise in Jacken u.a. folgender Hersteller: Held, Xon, IXS, Furygan.

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Helme – Beim Kopf fängt die Sicherheit an

Der Helm ist der wichtigste Bestandteil der Schutzausrüstung!

Seit 1976 besteht in Deutschland die Helmpflicht für motorisierte Zweirad-Fahrer ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h. 
Der Helm ist bekanntlich sehr wichtig, denn Zweirad / Vespa-Fahrer sind einem weitaus höheren Risiko ausgesetzt als Auto-Fahrer und unterliegen einem höheren Risiko gerade von Kopfverletzungen.
  • Welche Helmarten gibt es? Wie ist ein Helm aufgebaut?
  • Wo sind Unterschiede in Material, Haltbarkeit etc.?
  • Welche Vorschriften gibt es beim Helm? Was sagt das Verkehrsrecht?
  • Worauf bei der Helmauswahl achten? 
„Vom Verletzungsschutz zur Unfallprävention“
Das Institut für Rechtmedizin und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikum Heidelberg beschäftigt sich schon seit 1980 mit der Motorrad-Sicherheitsforschung (Fachgebiet Technologische Biomechanik und Unfallforschung (TBU). Dieses Institut hat ein sehr interessanten Bericht zum Thema Verletzungsschutz zu Unfallprävention veröffentlicht. Dieser ist zwar aus dem Jahr 2006, ist aber weiterhin inhaltlich sehr lesenwert. (Bericht PDF)
Diese Untersuchungen wurden auch im Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) von 2007 aufgenmmen: „Anforderungen an Helme für Motorradfahrer zur Motorradsicherheit(2007).
Welche Helmarten /-modelle gibt es? Wo sind Unterschiede?
Helmarten / -modelle
  • Integralhelm
    Umschließt den kompletten Kopf mit Ausnahme des Gesichtsfeldes. Integralhelme bieten maximalen Schutz mit fester Kinnpartie und verschließbarem Visier.
  • Klapphelm
    Wie ein Integralhelm, allerdings kann das Kinnteil hochgeklappt werden und ist besinders für Brillenträger:innen vorteilhaft. Auch bei Unfällen lässt sich der Helm leichter abnehmen.
  • Jethelm
    Der Helm umschließt Ober- und Hinterkopf sowie die Seiten, das Gesicht inklusive Kinn bleibt frei. Vorteile sind bauartbedingt das Maximum an Belüftung, großes Sichtfeld, relativ niedriges Gewicht, da weniger Materialeinsatz.
    Nachteile: Der fehlende Kinn- und Gesichtsschutz – und Jethelme sind meist lauter (Windgeräusche). 
  • Cross- und Endurohelm
    Wie ein Integralhelm, allerdings mit ausgeprägtem Kinnbügel und zumeist mit Sonnenschirm an der Stirn. Das Tragen einer Crossbrille wird dringend empfohlen.
  • Hybridhelm
    Endurohelm mit zusätzlichem Visier. Bei manchen Modellen lässt sich das Visier werkzeuglos entfernen, um die einfache Nutzung einer Crossbrille zu ermöglichen.
Integralhelm
JustRide Helm Design von Helmade
Jethelm (Helmade)
Aufbau eines Helms:

Der Helm besteht aus Außenschale und Innenschale. Somit das der Helm einen doppelten Schutz.

  • Die Außenschale verteilt, unabhängig vom Material, eine punktuelle Krafteinwirkung durch hohe elastische Verformungsenergie und soll das Eindringen spitzer oder kantiger Gegenstände verhindern.
  • Die eigentliche Dämpfung übernimmt die Innenschale – das Innenmaterial zwischen Außenschale und Futter. Das wird in der Regel aus besonderen EPS-Hartschaummaterialen der Styropor-Familie hergestellt, die Aufprall-Energie absorbieren.

Weitere wichtige Bestandteile des Helms sind das Visier und der Kinnriemenverschluss.
Beim Klapp- oder Integralhelm ist das Kinn gegenüber einem Jethelm zusätzlich geschützt, wie die Querschnitt-Bildern deutlich machen.

Nolan Motorrad Helm - mittig durchgeschitten - linke Schutzhülle liegt daneben
Klapphelm mit Kinnschutz
2 Hälften eines Jethelms - Querschnitt eines Jet-Helms
Jethelm

Wo sind Helm-Unterschiede in Material, Haltbarkeit etc.

Materialien der Helmschalen

Zwei Werkstoff-Gruppen werden zur Helm-Herstellung genutzt: Thermoplastische Kunststoffe und Duroplaste.

  • Thermoplaste: Thermoplastische Granulate aus Acrylnitril-Butadien-Styrolt (ABS), Polycarbonat (PA) oder Polyamid (PC) sind unter Hitze leicht formbar. Sie eignen sich für das Spritzguss-Verfahren (rund 300 Grad und unter dem Druck von mehreren hundert Tonnen). Damit lassen sich Helme kostengünstig und leicht in großen Mengen herstellen lassen.
  • Duroplaste: Es sind harte glasartige Polymerwerkstoffe aus Kunstharz und Armierungsgewebe (z. B. Aramidfasern, Glasfaserverstärkter Kunststoff, Carbon), die nach ihrer Aushärtung nicht mehr verformbar sind und erfordern ein aufwendiges Laminat-Verfahren. Schalen dieser Materialien sind besonders hart und bruchfest, aber darurch teurer.
    Carbon-Helme nehmen als besonders leichte Helme eine Sonderstellung in der Gruppe der Duroplast-Helme ein. Anders als oft vermutet, bestehen sie nicht zu hundert Prozent aus dem teuren Werkstoff Carbon, sondern verfügen über mindestens eine Trägerschicht aus Fremdmaterial, meist Aramid oder GFK.
Haltbarkeit der Helme:

Langzeit-Materialtests zeigen, dass Duroplaste Helme weniger schnell „altern“. Bei guter Pflege währt die Lebensdauer rund acht bis zehn Jahre. Helme aus Thermoplasten können bei starker Ultraviolett-Strahlung und durch andere Einflüsse (Lösungsmittel, Benzin) früher spöde werden. Nach Empfehlungen des ADAC sollten diese Helme nach rund fünf Jahren auszutauschen. Helme mit zusätzlicher Lackschicht haben eines etwas längere Haltbarkeit.
Nutzt man den Helm häufig und stark, dann gilt diese Empfehlung für alle Helmarten.

Wichtig: Nach Aufprall des Helms (z. B. Unfall), den Helm unbedingt austauschen
Ein Aufprall führt zu einer Komprimierung und damit bleibender Verformung des Materials. 

Weitere hilfreiche Informationen u.a. bei MOTORRAD

Helme bekleben oder Folieren?

Rein rechtlich ist das Lackieren des Helms nicht verboten. Weder erlischt dadurch die Zulassung, noch müssen Fahrer nach einer Lackierung oder Folierung eine Geldbuße bei Kontrolle befürchten. Allerdings zwei entscheidende Punkte: Die Garantie der Hersteller erlischt möglicherweise und der Schutz nimmt je nach Helmmaterial ab.

Vor allem Helmmodelle mit einer Außenschale aus Polycarbonat (PC) oder aus ABS-Mischmaterial gelten als nicht lackierfähig, da die Lösungsmittel die Oberfläche korrodieren lassen. Aber auch Helme, die ohne Gewebeeinlage im Thermoformverfahren produziert wurden, sollte man nicht überlackieren oder bekleben.
Am ehesten eignen sich Motorradhelme mit Gewebe- und Fasereinlage wie Fiberglas (GFK), Kevlar oder Carbon für eine Umgestaltung.

Daher sich vor dem Kleben oder Folieren genau mit dem Material des Helms auseinandersetzen.

Spezielle Informationen dazu bei POLO „Motorradhelme besser nicht bekleben oder folieren“

Was sagt das Verkehrsrecht? Was ist Pflicht?
Das deutsche Verkehrsrecht schreibt nur die Pflicht für Vespa- / Scooter- und Motorradfahrer vor, einen Helm zu tragen (§ 21 a Abs. 1 StVO).

Seit 1976 besteht die Helmpflicht für motorisierte Zweirad-Fahrer ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Seit 1980 wird das Nicht-Tragen des Helms mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Selbst Mofafahrer müssen seit 1985 einen Helm tragen.

2006 wurde der Paragraph 21a StVO erweitert, dass Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen müssen. Damit ist das Benutzen von Arbeits-, Feuerwehr- oder Militärhelmen ohne ausreichende Schutzwirkung untersagt. Bußgeld und Verlust des Versicherungsschutzes droht.

Prüfnormen:
Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich auf die Norm ECE-R 22 (ECE: Economic Commission Europe) zu achten. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06 (seit 6-2022). Neben Stoßdämpfung und Formstabilität wird die Reißfestigkeit des Kinnriemens und es wird ein Abstreiftest vorgenommen. Auch Visiere müssen Mindestanforderungen erfüllen, um den am Visierrand eingegossenen ECE-Stempel zu bekommen.

In vielen europäischen Reiseländern (wie Frankfreich, Schweiz, Italien) ist das Tragen von Helmen mit diese Norm ECE-R 22.06 vorgeschrieben.

Weitere Informationen dazu auf den Websites des ADHS („Alles über Motorradhelme“) oder  Bussgeldkatalog.de (Helmpflicht auf dem Motorrad: Ohne Helm fährt der Tod immer mit!“)

Worauf bei der Helmauswahl achten?
Einige Hinweise und Tipps:

Um den richtigen Vespa-Helm zu finden, nachfolgend einige relevante Faktoren: U.a.

  1. Passform: Der Helm sollte fest auf dem Kopf sitzen und während der Fahrt nicht verrutschen oder gar rotieren können. Jedoch darf es keine Druckstellen geben, die für Kopfschmerzen sorgen.
  2. Kopfform: Die Kopfform ist für das optimale Passen sehr wichtig: Die meisten Menschen haben einen mittelgroßen, ovalen Kopf – einen, der recht breit, aber etwas länger als breit ist. Aus diesem Grund, sind die meisten Helmschalen für die westlichen Märkte auch „mittel-oval“ designed.
    Es gibt aber auch viele Menschen mit etwas längeren, schmäleren Köpfen („lang-oval“) sowie sehr wenige mit runder Kopfform („rund“). Der Kopfumfang ist daher nur eine Orientierung der Helm-Größe.
  3. Kinnriemen: Der Kinnriemen sollte auf keinen Fall auf dem Kehlkopf aufliegen.
  4. Schutz: Der Helm sollte unbedingt zertifiziert sein und aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen, in Europa sind das die ECE 22.05 oder ECE 22.06, in Deutschland werden auch Helme mit der amerikanischen Norm DOT (Department of Transportation) toleriert.
  5. Gewicht: Ein leichter Helm ist angenehmer zu tragen und reduziert das Risiko von Hals- und Nackenverletzungen. Gerade bei längeren Touren ist dies vorteilhaft.
  6. Belüftung: Eine ausreichende Belüftung ist wichtig, um während der Fahrt konzentriert bei der Sache zu sein und Überhitzung zu vermeiden. Gleichzeitig sollte die Helmbelüftung keinen störenden Zug in die Augen zulassen. Für Brillenträger:innen ist dies besonders wichtig, damit die Brille nicht beschlägt.
  7. Sicht: Der Helm sollte ein ausreichendes Sichtfeld bieten, d. h. der Ausschnitt für das Visier sollte nicht allzu schmal ausfallen. Dabei darauf achten, dass immer klare Sicht, ohne Schlieren oder Kratzer vorhanden ist.
  8. Farben: Helme in hellen, leuchtenden Farben fallen im Straßenverkehr besser auf.

Hilfreiche weitere Informationen hierzu u.a.: „Ratgeber Motorradhelme“ – Tourenfahrer oder „Motorradhelm“ – MOTORRAD.

Mein persönlicher Tipp:

Den Helm unbedingt anprobieren – im Geschäft, um verschiedene Modelle und Passformen auszuprobieren und die Unterschiede direkt zu spüren. Zudem ist der Fachverkäufer mit seine Kenntnis der Modelle immer sehr hilfreich und kann den Sitz & Größe direkt prüfen.

Safety first to enjoy the pleasure of driving

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Sicherheit ist wichtiger als „Schick“! Was gilt als Schutzkleidung & wird empfohlen?

Schutzkleidung ist auch beim Vespa Fahren das "A" und "O" ...

Ein Rutscher in der Kurve, ein plötzliches Bremsen des vorausfahrenden Autos, Auto missachtet die Vorfahrt oder ein plötzlich auf der eigenen Spur entgegenen kommendes Fahrzeug in der Kurvewie mir es leider vor einigen Jahren passierte
Bähhmmso kann die traumhafte Fahrt schnell zum Alptraum werden!
Selbst verschuldet oder verschuldet durch den anderen Verkehrteilnehmer – als Vespa- / Motorradfahrer fehlen Außenkarosserie, Airbag, Knautschzone … !
  • Was sagt das Verkehrsrecht? Was ist Pflicht in Deutschland oder anderen Ländern?
  • Was gilt als Schutzkleidung? Was wird empfohlen?
  • Welche Konsequenzen drohen beim Fahren ohne Schutzkleidung?
Was sagt das Verkehrsrecht? Was ist Pflicht?
Das deutsche Verkehrsrecht gibt es nur die Pflicht für Vespa- / Scooter- und Motorradfahrer vor, einen Helm zu tragen (§ 21 a Abs. 1 StVO).
Es gibt aber in diesem Gesetz keinen Hinweis, dass einem Vespa- / Motorradfahrer vorschreibt, spezielle Schutzkleidung zu tragen!

Protektoren-Jacke und -Hose, Handschuhe, Lederstiefel, Nierengurt etc. sind daher im eigenen Interesse und kein Muss.

Andere Länder – andere Richtlinien!
Vorsicht in anderen Ländern! Da gibt es teilweise andere gesetzliche Vorgaben zum Tragen von Schutzkleidung beim Vespa- / Motorradfahren.

Beispiel Frankreich:
In Frankreich gibt es die Vorgabe, dass Fahrer und Beifahrer Handschuhe mit CE-Norm / CE-Zeichen tragen müssen. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen und zusätzlich mit 4 reflektierenden Aufklebern versehen sein. 
 
Und das wird auch konrolliert! Gerade im Elsass – weiss ich aus eigener Erfahrung – finden regelmäßig Kontrollen auf den Vorgesenstrecken oder gerne auch in direkter Grenznähe zu Deutschland – statt. Nicht nur die Geschwindigkeit wird kontrolliert, sondern auch gezeilt das Tragen von Schutzkleidung mit CE-Zeichen. Ein Vergehen wird mit hohen Geldstrafen geahndet.
 
Weitere Informationen zu einzelnen Ländern findet man u.a. beim Institut für Zweiradsicherheit e.V
 
Tipp: Vor einer Tour ins Ausland immer „schlau“ machen und die eigene Ausrüstung überprüfen.
Was gilt als Schutzkleidung? Textil oder Leder, Schutzpolster und Protektoren: Was wird empfohlen?

Gute Textilbekleidung ist leicht, bequem und wetterfest. Bei Unfällen schützt sie meist auch relativ gut – durch die Restfestigkeit des hochwertigen Kunstfasergewebes. Mitterweile ist der Schnitt und das Design viele Jacken und Hosen so, dass man es nicht mehr auf ersten Blick als Schutzkleidung identifiert.

Texil oder Leder?
Doch selbst hochwertiges Kunstfasergewebe erreichte bei Tests des ADAC nicht die Abriebfestigkeit guten Leders. In Sachen Sicherheit ist daher Leder fast allen Textilmaterialien überlegen.

Durch die Materialdehnung passt sich Leder zudem optimal dem Körper an. Bei enganliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren so meist zuverlässiger an den richtigen Stellen als bei der oft weiter geschnittenen Textilbekleidung.

Schutzpolster und Protektoren
Bei einem Sturz verteilen Protektoren die Aufprallenergie auf eine größere Fläche. Sie verhindern zudem, dass spitze Gegenstände eindringen.
Nach Informationen des ADAC sollte man bei der Auswahl der Protektoren genauer hinsehen, denn es gibt größere Unterschiede bei den Ausführungen der Protektoren und dabei folgendes beachten: „Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall.“

Protektoren müssen dabei nicht unbequem sein. Immer häufiger kommen Hightech-Schaumstoffe zum Einsatz, die beim Tragen flexibel sind und sich erst beim Aufprall verhärten.
Achtung vor kostengünstigen Schutzjacken, die i.d.R.  dünnere Rückenprotektoren verwenden. Diese sind häufig aus billigem Schaumstoff produziert und decken wichtige Bereiche der unteren Wirbelsäule gar nicht ab.

Wo sollte man Protektoren in der Schutzkleidung haben?
Empfohlen wird: Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel.

Nicht jeder Helm ist ein „Schutzhelm“
Nach § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht in Deutschland lediglich die Pflicht für das Tragen eines „geeigneten“ Schutzhelms, beim Fahren eines Kraftrades (oder offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeuges mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h). Stahlhelme, Bauarbeiterhelme, Fahrradhelme oder sog. Braincaps stellen meistens keinen geeigneten Schutz dar. Es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von EUR 15,– (Stand 2024), wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird (gilt auch für den/die Mitfahrer/in). 

Zur eigenen Sicherheit empfiehlt es sich auf die Norm ECE-R 22 (ECE: Economic Commission Europe) zu achten. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06 (seit 6-2022).
Außerdem ist in vielen europäischen Reiseländern (wie Frankfreich, Schweiz, Italien) das Tragen von Helmen mit diese Norm ECE-R 22.06 vorgeschrieben. Wer ohne einen so gekennzeichneten Helm fährt, dem drohen hohe Bußgelder oder sogar Einziehung des Kraftfahrzeuges

Weitere Informationen und hilfreiche Tipps zum Helmkauf gibt der ADAC auf der Website u.a. unter: „Alles über Motorradhelme“.

Was wird grundsätzlich bei Schutzkleidung empfohlen?
Gute Schutzkleidung sollte
  • den Körper bei Aufprall oder Rutschen über Asphalt schützen,
  • Nässe und Fahrtwind abhalten,
  • vor Kälte und Hitze schützen,
  • bei wechselnden Witterungsbedingungen für Temperaturausgleich sorgen,
  • eng anliegen, aber Bewegungsfreiheit bieten,
  • sich einfach an- und ausziehen lassen,
  • farbig und kontrastreich sein, um eine Signalwirkung zu haben.
Welche Konsequenzen drohen bei Mitverschulden einer eigenen Verletzung, wenn die Schutzkleidung fehlte?

Das deutsche Verkehrsrecht gibt es nur die Pflicht vor, einen Helm zu tragen und hat keine weitere Hinweise zum Tragen von spezieller Schutzkleidung.

Ist man in einen Unfall verwickelt und wird man verletzt, ist – laut ADAC – in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung eine Teilschuld zuzusprechen und Ansprüche zu kürzen.

Es heißt, dass die Teilschuld in derartigen Fällen üblicherweise damit begründet wird, dass der betroffene Motorradfahrer nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sich selbst vor möglichen Verletzungen zu schützen. Als Folge eines solchen Mitverschuldens kann ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz, wie z. B. Schmerzensgeld, reduziert werden.

Abschließende Tipps!

Am Besten Orientierung an den Richtlinien bei den Motorrad-Fahrschulstunden und der Führerschein-Prüfung

Für Fahrstunden und abschließender Führerscheinprüfung mit dem Motorrad der Klasse A, A1, A2 und AM besteht die Pflicht, geeignete Motorradschutzkleidung zu tragen. Dies umfasst:

  • Motorradhelm (nach ECE-R 22/05 geprüft)
  • Motorradhose
  • Motorradjacke
  • Rückenprotektor (nach CE-Prüfnorm 1621-2), falls dieser nicht in der Jacke integriert ist
  • Motorradschuhe oder -stiefel mit ausreichendem Knöchelschutz
  • Motorradhandschuhe

Hilfreiche und umfassende Informationen zur Schutzbekleidung für Vespa & Motorrad ist auf der Website des ADAC oder in der Broschüre des ifz „Motorradkleidung von Kopf bis Fuß“ zu finden.
Auch bei POLO Motorrad findet man sehr hilfreiche Informationen: „Schutzkleidung für alle Fahrertypen“

Mein persönlicher Tipp:

Sicher kann auch schick & bequem sein! Investiert in sichere Schutzkleidung, so wie man gerne in Tuning-Teile oder anderes „Vespa-Schnickschnack“ investiert. Die Investition zum Schutz des eigenen Körpers kann einem vor größeren Verletzungen, längeren Krankenhausaufenthalten … bewahren und sollte jedem mehr wert sein.
Dank meiner getragenen Schutzbekleidung auf der Vespa konnte ich bei einem unverschuldeten Frontalzusammenstoß mit einem Auto ganz Schlimmes verhindern (sicherlich auch Dank eines Schutzengels) 

Safety first to enjoy the pleasure of driving

LIFE IS A BEAUTIFUL RIDE

JUST SAVE THE DATE - EVENTS

WORLD VESPA DAYS 2024

Pontedera, 18.-21.04.2024

Über 8.000 Vespisti aus 55 Ländern aus fünf Kontinenten in der Heimat der Vespa

Nach Pontedera – Stadt in der Provinz Pisa – wurde die legendären Vespas seit 1946 produziert. Dorthin lud Piaggio anlässlich des 140 Jährigen Bestehens zu den Vespa World Days 2024 ein.
 
Die 8.000 Teilnehmer-Tickets waren in Kürze vergeben – über 16.000 Vespa Freunde aus 55 Ländern (u.a. USA, Kanada, China, Thailand, den Philippinen, Vietnam, Kuwait, Australien, Kolumbien, Japan und Argentinien) waren vom 18.-21. April vor Ort. Es war ein umfangreiches Programm für die Vespa-Community mit Touren, Ausstellungen, Events, Shows – und viel Vespa-Leidenschaft angerichtet.
Meet & Greet im Vespa Village auf der Piazza del Mercato 

Das Vespa Museum und das hochmoderne Piaggio Werk, in dem die Vespa geboren wurde, war für die Öffentlichkeit an den vier Tagen zugänglich. Die ganze Stadt war für das Vespa Event geschmückt und viele Vespa Kunstobjekte zierten die Straßen.

An allen vier Tagen der Veranstaltung steht das Vespa Village auf der Piazza del Mercato in Pontedera im Mittelpunkt des Geschehens. Hier fanden alle Vespisti einen Treffpunkt zum Meet & Greet im Geiste der Vespa und den Clubs. Neben Ausstellungsständern, Food & Drinks gab es darüber hinaus einen Bereich für den technischen Support und einen offiziellen Ersatzteilshop.

Potendera im Glanz der Vespa

An- / Abreise auf einer Achse – mit der GTS 300

Anreise

Durch schlechte Wettervorhersagen mit Schnee in den Höhenlagen hatte ich mich kurzfristig am Dienstag Mittag entschieden, einen Teil der rund 800km von Freiburg bis Pontedera bereits in Angriff zu nehmen. Eigentlich war Mittwoch früh als Start & Nonstop die Anreise geplant.

Etappe 1: 545 km durch die Alpen bis Parma / Colorno

Um wegen des vorgesagten Schnees schnell durch die Alpen zu kommen und auch noch bis zum Abend möglichst viele Kilometer „abzureissen“, hatte ich die direkte Route mit überwiegend Autobahn und den Gotthardtunnel gewählt (der war zwar stickig, aber liess mich Aufwärmen bei 28C).

2 größere Staus bei Chiasso / Como und Mailand wurden „italienisch“ durchfahren, so dass nicht so viel Zeit verloren ging.

Nach 7 Stunden Fahrzeit und rund 545 km erreichte ich Parma in der Abenddämmerung.

Etappe 2: 262 km über die Alpi Apuane nach Pontedera

Von Colorno (nördlich von Parma) ging es zuerst nach Maranello auf überwiegend kleinen Straßen – über Felder und Wiesen. Dabei ging es auch durch den Ort Brescollo, der bekannt durch Peppone e Don Camillo ist.

Nach kurzer Umrundung des Ferrari Werks wurden die Alpi Apune in Angriff genommen, die die Emilia-Romagna und die Toskana trennt. Herrliche Landschaft mit kurvenreicher Straße – die vor allem sehr leer war – führten bis in die Höhe von 1.388m Höhe auf dem Passo dell’Abetone und nach Abetone. Der Ort ist nicht nur Skiort mit Ski Weltcup Vergangenheit, sondern auch häufig Ziel oder Durchgangsort des Giro d’Italia. Noch war diese Gegend schneefrei, was sich am nächsten Tag änderte und einige Vespisti mit rund 20cm Schnee zu spüren bekamen.

Von Abetone ging es dann über viele herrliche Kurven mit imposanten Ausblicken hinunter nach Pistoria und weiter durch die Felder und leichten Hügeln nach Pontedera.

Nach 262 km der 2. Etappe und einer Gesamtstrecke beider Etappen von 807 km wurde das Gelände der Vespa World Days – das Vespa Village – erreicht.

Abreise / Rückfahrt

867 km in 11 1/2h von Pontedera – Pistoia – Bologna nach Freiburg

Nach 3 Tagen Vespa World Days hieß es am Sonntag Morgen Abschied nehmen und die Rückfahrt in einer Etappe in Angriff nehmen.

Bei Sonne, aber ca. 6°C, gab es noch einen kurzen Blick aufs VWD Village, bevor es dann über Felder und leichte Hügel nach Pistoria ging. Immer wieder wurden heimfahrende Vespisti (aus verschiedenen Ländern) überholt oder italienische Vespa Gruppen kamen mir auf ihrem Weg nach Pontedera entgegen.

Um noch etwas Fahrspaß zu haben und etwas von der schönen Bergwelt der südlich-östlichen Alpi Apuane zu sehen, wurde nicht die Autostrada, sondern die „Landstraße“ SS64 bis Bologna gewählt. Rund 90km führte die Route auf der historischen Strada Statale 64 Porrettana, die anfangs hinauf über dem Passo della Porrettana (oder auch Collina) bis auf 932 m Höhe ging. Im Anschluss schlängelte sich die Strecke in vielen Kurven dem immer breiter werden Tal – entlang des Stausees Bacino di Pavana – bis nach Casalecchio di Reno.

Ab hier war die Autostrada angesagt, um die restlichen 700 km bis Freiburg zügig zu befahren. Mit 110-125 km/h wurden auf der Strecke bis zum Gotthardtunnel immer wieder Vespisti im PKW mit Anhänger überholt.

Ab Alpennähe verschlechtere sich das Wetter zunehmend – kalt und windig – der sehr lange Stau vor dem Gotthardtunnel wurde wieder „italienisch“ durchfahren – kurze Plausche beim Vorbweifahren mit den im Stau stehenden „Pkw“-Vespisti verkürzten mir und ihnen die Wartezeit durch Tunnel-Sperrung.

Schneeregen & Schnee-Hagel-Wolkenbruch nach dem Gotthard-Tunnel

20 min Aufwärmen im 17 km-langen Tunnel, bevor nach Ausfahrt eine weiße Winterlandschaft und die ersten hundert Meter weiße Autobahn beschwert wurden. Schneeregen und 0°C reduzierten die Fahrfreude. Als hinter Luzern ein Schnee-Hagel-Wolkenbruch über mich niederging, war die Autobahn vollends für einige Kilometer weiß!
Endlich  🙂 )  kamen die Winterreifen (Heidenau K58) auf der GTS 300 so richtig zum Einsatz. Mit Vorsicht, aber trotzdem „Tempo 80“ wurde die Fahrt auf der Autobahn fortgesetzt.

Nach ca. 867 km, 11 1/2 Stunden – um 19:45 Uhr – wurde Freiburg erreicht – und natürlich bei einem erneuten Schneeregen-Schauer.
Aber ein riesiger leuchtender Regenbogen über Freiburg durch die vom dem Elsaß scheinende Abendsonne bescherten einen herrlichen Abschluss .

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